Gesetzesarchiv:

Das Wahlgesetz (Verabschiedung am 22.1.2004)

I. Allgemeines

Dieses Gesetz regelt die Wahlen für die Ämter des Gouverneurs bzw. des Senators der Republik Chan-Sen.

II. Aktives und passives Wahlrecht

a. Wahlberechtigt sind alle Bürger Chan-Sens, die ihre Bürgerschaft hier im Forum öffentlich bekannt gemacht haben UND im Bürgerregister der Vereinigten Staaten von Astor in Chan-Sen gemeldet sind.

b. Das aktive und passive Wahlrecht kann in Folge einer erfolgten Verurteilung des Bürgers entzogen werden. Näheres hierzu regelt das astorische Wahlrecht.

III. Dauer einer Legislaturperiode & Herausforderung

a. Wahlen werden durch die Herausforderung des Amtsinhabers durch einen chan-senesischen Bürger eingeleitet, jedoch mit einem zeitlichen Abstand von mindestens drei Monaten.

b. Eine Herausforderung erfolgt im Forum von Chan-Sen und wird im allgemeinen Forum von Astor wiederholt, damit die Allgemeinheit auch etwas davon hat.

c. Der Herausforderer erklärt in diesem Vorgang seinen Anspruch auf das Amt, verlangt Wahlen innerhalb von vierzehn bis 21 Tagen (unter Berücksichtigung von Abs.(a) und begründet seine Kandidatur.

d. Erfolgt keine Herausforderung, bleibt dem Amtsinhaber nichts übrig als weiter zu arbeiten. So ist das Leben. Legt ein Amtsinhaber dennoch sein Amt nieder, so ist er verpflichtet dies öffentlich in diesem Forum kund zu tun und die Wahl eines Nachfolgers einzuleiten.

e. Ist der Amtsinhaber inaktiv, d.h. er reagiert nicht auf die Herausforderung, wird die Wahl vom jeweils anderen Amtsträger durchgeführt (Senator organisiert Gouverneurswahl, Gouverneur organisiert Senatorenwahl). Ist dies nicht möglich, ergeht eine Bitte um Amtshilfe an den Präsidenten der Vereinigten Staaten von Astor.

IV. Durchführung und Auswertung einer Wahl

a. Die Wahl erfolgt entsprechend der Vorgaben des astorischen Wahlgesetzes (§3, §4) , durchgeführt durch einen unabhängigen Wahlbeobachter.

b. Die Ämter werden durch eine Personenwahl gewählt. Jeder Wähler hat eine Stimme.

V. Wahlkampf

a. Wahlwerbung ist im Wahlkampf nur in diesem Forum gestattet, nicht jedoch auf den Online-Repräsentanzen der Republik Chan-Sen (Dazu gehört lediglich der Auftritt http://www.chan-sen.net, nicht jedoch die Unterauftritte von Firmen) und ihrer Städte, Kommunen und stattl. Einrichtungen.

b. Jeder Kandidat bekommt für die Dauer des Wahlkampfes auf dem Regierungsserver Serverplatz zur Verfügung gestellt. Die Wahlkampfauftritte sind als solche zu kennzeichnen. Auf der Startseite Chan-Sens wird auf die Auftritte der Kandidaten gleichberechtigt hingewiesen.

c. Für Werbung in den Medien von Chan-Sen und Astor ist jeder Kandidat selbst zuständig.

VI. Gültigkeit

Dieses Gesetz tritt nach einer Aussprache im Forum in Kraft

 

Die Gültigkeit bestätigt:

Ro Andriz
Gouverneur von Chan-Sen

Hong Nam, Chan-Sen, 22.01.2004 / 17:00 Uhr